Jordanien und andere Länder berechnen zusätzliche Steuern und Gebühren für internationale Flüge. Diese Steuern und Gebühren sind nicht in den internationalen Flugpreisen enthalten. Die Steuern und Gebühren können nach alleinigem Ermessen des jeweiligen Landes geändert und an Inflation und/oder Währungsschwankungen angepasst werden. Unter Umständen müssen Sie neu erhobene Steuern oder Gebühren zahlen.
- Steuern, Gebühren und Abgaben, die vom Staat oder einer anderen Behörde oder einem Flughafenbetreiber erhoben werden und von uns zu zahlen sind, müssen von Ihnen vor dem Flug vollständig entrichtet werden.
- Beim Kauf Ihres Flugtickets informieren wir Sie über alle Steuern, Gebühren und Abgaben, die nicht im Flugpreis enthalten sind. Sie werden im Normalfall gesondert auf dem Ticket ausgewiesen. Wir haben keinen Einfluss auf die Steuern, Gebühren und Abgaben für Flugreisen. Diese Steuern, Gebühren und Abgaben ändern sich ständig und werden unter Umständen erst nach dem Kauf Ihres Tickets erhoben. Steuern, Gebühren oder Abgaben, die nach dem Kauf des Tickets erhoben werden, bzw. deren Erhöhung sind vor der Beförderung an uns zu entrichten.
- Wenn Sie Ihr Ticket bei unserer autorisierten Agentur gekauft haben und beim Kauf nicht über alle geltenden Steuern, Gebühren und Abgaben informiert wurden, sodass keine oder keine ausreichende Zahlung für diese Steuern, Gebühren und Abgaben geleistet wurde, müssen Sie vor der Beförderung den betreffenden Betrag bzw. den Fehlbetrag am Abflugflughafen zahlen.
- Falls eine Steuer, Gebühr oder Abgabe abgeschafft oder gesenkt wird und nicht mehr oder nur noch teilweise für Ihre Beförderung gilt, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung für diesbezüglich bereits geleistete Zahlungen. Wir oder unsere autorisierte Agentur informieren Sie gerne über das Verfahren für Rückerstattungen.
- Falls Sie Ihr Flugticket nicht nutzen, können Sie eine entsprechende Rückerstattung der von Ihnen gezahlten Steuern, Gebühren oder Abgaben geltend machen. Sofern Ihr Ticket Beschränkungen unterliegt, werden alle anwendbaren Verwaltungsgebühren einbehalten. Wir oder unsere autorisierte Agentur informieren Sie gerne über das Verfahren für Rückerstattungen.
- Zuschläge in Ausnahmefällen
- In Ausnahmefällen können uns von Dritten Kosten berechnet werden, die nach Art oder Höhe in der Regel nicht für unseren Flugbetrieb gelten (z. B. Zusatzzahlungen zu Versicherungsprämien oder zusätzliche Sicherheitskosten infolge gesetzeswidriger Störungen des zivilen Luftverkehrs). Ferner ist es möglich, dass wir durch außergewöhnliche Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, von einem erheblichen Anstieg unserer Betriebskosten (z. B. Treibstoffkosten) betroffen sind. In diesen Fällen sind an uns als Flugpreiszuschlag alle Kosten zu zahlen, die wir auf Ihre Beförderung umlegen (auch wenn dieser Zuschlag erst nach dem Ausstellungsdatum Ihres Flugtickets erhoben wird). Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie über alle zu entrichtenden Flugpreiszuschläge zu informieren. Falls wir Sie mit den angegebenen Kontaktdaten nicht erreichen, teilen wir Ihnen eventuell zu entrichtende Flugpreiszuschläge beim Check-in mit. Es steht Ihnen frei, die Zahlung von Flugpreiszuschlägen zu verweigern und eine unfreiwillige Rückerstattung Ihres Flugtickets gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 10.2 in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sind mit dieser Rückerstattung sämtliche Verpflichtungen unsererseits Ihnen gegenüber abgegolten.
- Falls ein Zuschlag für außergewöhnliche Umstände nicht mehr oder nur teilweise für Ihre Beförderung gilt oder ein geringerer Betrag fällig ist, können Sie die Rückerstattung dieses gezahlten Zuschlags verlangen. Wir oder unsere autorisierte Agentur informieren Sie gerne über das Verfahren für Rückerstattungen.
- Währung
- Flugpreise, Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschläge aufgrund außergewöhnlicher Umstände sind in der Währung des Landes, in dem die Beförderung beginnt, zu zahlen. Der Betrag wird zum jeweiligen Verkaufskurs der Banken (Banker's Selling Rate), der zum Zeitpunkt der Zahlung gilt, in die Währung des Landes der Zahlung (sofern es sich um eine andere Landeswährung handelt) umgerechnet. Diese Bestimmung gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass wir oder unsere autorisierte Agentur für die Zahlung keine andere Währung vorgegeben haben (beispielsweise aufgrund der Nichtumtauschbarkeit der Landeswährung). Im gesetzlich zulässigen Rahmen können wir nach eigenem Ermessen auch Zahlungen in anderen Währungen akzeptieren.
- Bei Kreditkartenzahlung können Währungsumrechnungsgebühren anfallen. Diese Gebühren gehen nicht an uns. Aus diesem Grund stellen Sie uns von jeglicher Haftung in Bezug auf diese Gebühren frei. Die Zahlung sämtlicher Beträge, die durch Währungsumrechnungen oder Währungsdifferenzen entstehen, liegt allein in Ihrer Verantwortung.